Aufgaben der Feuerwehr

Symbolfoto Brandschutz

Die Aufgaben der Feuerwehr scheinen vielfältig. Feuer löschen, Menschen retten, bei Unfällen helfen, Keller auspumpen, Tiere retten, bei Veranstaltungen für Sicherheit sorgen oder nach einem Unwetter Bäume von der Straße räumen.

Doch eigentlich sind es nur zwei Kernaufgaben, die von den Feuerwehren zu erledigen sind: Brandschutz und Hilfeleistung. Festgelegt sind diese Aufgaben im Niedersächsischen Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (kurz: Niedersächsisches Brandschutzgesetz oder NBrandSchG).

Zuständigkeiten und Aufgaben werden gleich im ersten Paragrafen des Brandschutzgesetzes definiert.

§ 1 Brandschutz und Hilfeleistung
(1) Die Abwehr von Gefahren durch Brände (abwehrender und vorbeugender Brandschutz) und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen sowie bei Notständen (Hilfeleistung) sind Aufgaben der Gemeinden und der Landkreise sowie des Landes.
(2) Brandschutz und Hilfeleistung obliegen den Gemeinden und Landkreisen als Aufgaben des eigenen Wirkungskreises.

Symbolfoto Hilfeleistung

Alle eingangs erwähnten Aufgaben lassen sich entsprechend zuordnen. „Feuer löschen“ gehört eindeutig zum Brandschutz, dem abwehrenden Brandschutz. Das „Aufpassen“ bei Veranstaltungen, der sogenannte Brandsicherheitswachdienst (BraSiWaDi), gehört zum vorbeugenden Brandschutz. Die anderen Punkte, etwa „Menschen retten“ und „Tiere retten“ gehören zu den Hilfeleistungen.

Doch wer ist für die Aufstellung und Unterhaltung der Feuerwehren verantwortlich? § 1 sagt aus, dass die Gemeinden und Landkreise für den Brandschutz und die Hilfeleistung zuständig sind. Die Aufgaben der Landkreise lassen wir einmal beiseite. Diese Homepage trägt ja den Titel, „Freiwillige Feuerwehr Samtgemeinde Nenndorf“. Natürlich hat das Brandschutzgesetz auch die Aufgaben der Gemeinden geregelt.

§ 2 Aufgaben der Gemeinden
(1) Den Gemeinden obliegen der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie haben dazu insbesondere
1. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen,
2. für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Feuerwehr zu sorgen,
3. die für die Brandbekämpfung und die Hilfeleistung erforderlichen Anlagen, Mittel und Geräte bereitzuhalten,
4. Alarm- und Einsatzpläne aufzustellen sowie Alarmübungen durchzuführen.

Also ist es ganz klar: Die Samtgemeinde Nenndorf ist dazu verpflichtet, eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen und zu unterhalten, die den „örtlichen Verhältnissen“ entspricht. Örtliche Verhältnisse meint hier insbesondere die Gefahrenlage. Die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr bemisst sich auch am Ausbildungsstand der Feuerwehrleute. Dafür muss die Gemeinde ebenfalls sorgen. Dass die Feuerwehrleute – die ihren Dienst in unserer Samtgemeinde durchweg ehrenamtlich versehen – Geräte für ihre Arbeit benötigen, versteht sich von selbst.