Grußwort des Bürgermeisters

Samtgemeindebürgermeister Mike Schmidt

Die Samtgemeinde Nenndorf ist in Ihrer Funktion als Trägerin des Brandschutzes nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes zur Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen Feuerwehr verpflichtet.

Dieser besonderen Verantwortung sind sich die handelnden Personen aus Politik und Verwaltung bewusst – schließlich geht es einerseits darum, die ausnahmslos ehrenamtlich tätigen Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren mit einer dem heutigen Stand der Technik angepassten Ausrüstung auszustatten und im Einsatzfall für eine größtmögliche Sicherheit der Einsatzkräfte zu sorgen, und andererseits um einen umfassenden Schutz der Bürgerinnen und Bürger unserer Samtgemeinde.

Sie sind herzlich eingeladen, sich auf dem Internetauftritt der Freiwilligen Feuerwehren Nenndorf einen Überblick zu verschaffen über die 10 Ortsfeuerwehren, Ansprechpartner und Funktionsträger oder die umfangreichen Aktivitäten der Kinder- und Jugendfeuerwehren, bis hin zu dem aktuellen Einsatzgeschehen.

Mein Dank gilt allen Kameradinnen und Kameraden, die sich uneigennützig und ehrenamtlich rund um die Uhr für die Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Nenndorf einsetzen, sowie darüber hinaus denjenigen, die diese Homepage eindrucksvoll mit Informationen und Bildmaterial gestalten.

Haben Sie Interesse, aktiv teilzuhaben an der Tätigkeit und der Kameradschaft in der Feuerwehr? Dann sprechen Sie den Ortsbrandmeister Ihres Wohnortes an. Die Feuerwehr freut sich über jedes neue Gesicht, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Herkunft!

Wenn Sie Bürgerin oder Bürger der Samtgemeinde Nenndorf sind und eine Tätigkeit in der Feuerwehr für Sie nicht infrage kommt, möchte ich Ihnen eine fördernde Mitgliedschaft ans Herz legen. Mit einem jährlichen Anerkennungsbetrag können Sie auf diese Weise Ihr Interesse und Ihre Wertschätzung für die Arbeit der Feuerwehr zum Ausdruck bringen.

Mit kameradschaftlichem Gruß

Mike Schmidt
Samtgemeindebürgermeister