Ehrenbeamte der Feuerwehr zu Vollzugsbeamten geschult

Bad Nenndorf. Führungskräfte der Nenndorfer Feuerwehren haben sich im Rahmen einer ganztägigen Schulung mit den Inhalten des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) beschäftigt. Ziel war es, die für den Feuerwehreinsatz wichtigen Rechtsvorschriften zu vermitteln.

( Von Marco Thiele) Im Einsatzfall ist es durchaus möglich, dass Feuerwehrleute in die Grundrechte von Bürgern eingreifen. Ein Beispiel hierfür ist das Betreten von Wohnungen, etwa bei einem Wohnungsbrand. Eigentlich ist es selbstverständlich, dass ein Feuer in einer Wohnung nur optimal – also ohne noch größeren Schaden anzurichten – bekämpft werden kann, wenn man sie betritt. Doch da die Grundrechte unser höchstes rechtliches Gut sind, ist für diesen Eingriff eine spezielle Rechtsgrundlage erforderlich. In Niedersachsen ist dieses das Nds. SOG.

Wie die Möglichkeiten des Gesetzes im Feuerwehralltag angewendet werden, vermittelte Dozent Reinhard Schölzel vom Studieninstitut für kommunale Verwaltung. Anschaulich und mit vielen praktischen Beispielen lernten die Teilnehmer der Schulung die rechtlichen Grundlagen für das Handeln bei Feuerwehreinsätzen kennen.

Schölzel vermittelte aber auch weitere Anwendungsmöglichkeiten des Gesetzes. So ist es möglich, Platzverweise und Aufenthaltsverbote auszusprechen, eine Identitätsfeststellung vorzunehmen oder Bürger zu befragen.

Voraussetzung ist jedoch, dass die Ehrenbeamten der Feuerwehr zu Vollzugsbeamten ernannt werden. Die Samtgemeinde Nenndorf will dieses als erste Kommune im Landkreis Schaumburg angehen, um ihren Ortsbrandmeistern und deren Stellvertretern Rechtssicherheit im Feuerwehreinsatz zu geben.