Die Rettungsgasse

Immer wieder hört man in den Medien davon, dass Einsatzkräfte nur sehr schwer zu einer Unfallstelle gelangen konnten, weil keine Rettungsgasse gebildet wurde. Dabei ist das so einfach!

Grundsätzlich wird die Rettungsgasse zwischen dem linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen gebildet. Fahrzeuge auf der linken Fahrspur weichen nach links aus, die übrigen fahren nach rechts. Der Standstreifen bleibt frei!

Auf zweispurigen Fahrbahnen fahren die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen ganz an den linken Straßenrand. Fahrzeuge auf dem rechten Fahrstreifen fahren ganz nach rechts. Der Seitenstreifen darf nicht mitbenutzt werden (§ 2, StVO).

Auf mehrspurigen Fahrbahnen fahren die Fahrzeuge auf der linken Fahrspur ebenfalls ganz nach links an den Straßenrand. Die Fahrzeuge auf den anderen Spuren fahren soweit wie möglich nach rechts. Auch hier darf der Seitenstreifen nicht benutzt werden.

Die Abbildung zeigt die Rettungsgasse auf einer mehrspurigen (links) und zweispurigen (rechts) Straße:

Rettungsgasse auf mehrspurigen Straßen

Bereits wenn der Verkehr ins Stocken gerät, ist eine Rettungsgasse zu bilden.