Mitmachen in der Feuerwehr

Einsatzkräfte bei einem Großbrand

Die Zukunft stellt die Freiwilligen Feuerwehren vor große Herausforderungen. Der Demografische Wandel, also die Überalterung unserer Gesellschaft, sorgt für immer weniger Nachwuchs bei den Einsatzkräften. versahen in 2010 noch 127.000 Niedersachsen ihren ehrenamtlichen Dienst in den Freiwilligen Feuerwehren, so werden es 2050 nur noch 107.000 sein.

Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, betreiben die Feuerwehren mit ihren Kinder- und Jugendgruppen eine intensive Nachwucharbeit. Dennoch suchen wir auch Quereinsteiger, die Spaß an einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einem aufgeschlossenen und engagierten Team haben.

Nachfolgend haben wir einige häufig gestellte Fragen für Sie gesammelt.

Wer kann Mitglied in der Feuerwehr werden?

Mitglied in der Feuerwehr kann jeder werden. Unabhängig von Staatsangehörigkeit, Religion und Geschlecht. Abhängig vom Alter ist, in welcher Gruppe die Feuerwehrkarriere startet. Für den Einsatzdienst sollten Sie Bewohner der Gemeinde (Samtgemeinde) und gesundheitlich geeignet sein. Aber auch wenn Sie in einer anderen Gemeinde wohnen, aber in der Samtgemeinde Nenndorf Ihren Arbeitsplatz haben, dann können Sie aktives Mitglied der Feuerwehr werden.

Kinderfeuerwehr (KF) 6 – 12 Jahre
Jugendfeuerwehr (JF) 10 – 18 Jahre
Einsatzabteilung (FF) 16 – 63 Jahre

In welchen Orten gibt es diese Gruppen?

Bad Nenndorf KF JF FF
Haste KF JF FF
Helsinghausen/Kreuzriehe KF JF FF
Hohnhorst KF JF FF
Horsten JF FF
Ohndorf KF JF FF
Rehren A.R. KF JF FF
Riehe KF JF FF
Riepen KF JF FF
Waltringhausen KF JF FF

Was kostet mich die Mitgliedschaft in der Feuerwehr?

Grunsätzlich nichts. Die Ausrüstung wird Ihnen von der Gemeinde gestellt. Allerdings sammeln die Feuerwehren für kameradschaftliche Aktivitäten einen Jahresbeitrag ein. Kinder- und Jugendgruppen sind generell beitragsfrei. Für Ausflüge oder Freizeiten können Kosten anfallen. In Härtefällen springt aber auch hier die Feuerwehr ein, sodass kein Kind zu Hause bleiben muss.

Bekomme ich eine Vergütung für meinen Dienst?

Nein, die Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr ist ehrenamtlich. Lediglich Führungskräfte und Funktionsträger erhalten eine Aufwandsentschädigung. Details dazu entnehmen Sie bitte der Entschädigungssatzung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr.

Wie bin ich abgesichert, wenn ich während des Feuerwehrdienstes einen Unfall habe?

Für diese Fälle gibt es die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen. Sie springt bei Unfällen ein, die auf dem Weg zum oder während des Dienstes, sowie auf dem Weg nach Hause passieren.

Welche Pflichten habe ich als Feuerwehrfrau/-mann?

  • Teilnahme an Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungseinsätzen sowie am Ausbildungsdienst
  • Gewissenhafte Ausführung übertragener Aufgaben
  • Dienstlichen Anweisungen der Vorgesetzten befolgen
  • Ansehen der Feuerwehr nicht schädigen
  • Pflegliche und schonende Behandlung der Dienstkleidung, der Ausrüstungsgegenstände und Geräte
  • Beachten der Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften
  • Pünktlichkeit
  • Kameradschaftliches Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr

Welche Rechte habe ich als Feuerwehrfrau/-mann?

  • Aktive Mitgliedschaft
  • Freistellung für Einsatzdienst und Wiederherstellung der Arbeits- / Dienstfähigkeit durch den Arbeitgeber; mit Einschränkungen auch Freistellung für Ausbildungsveranstaltungen
  • Vorschlagsrecht zur Ernennung des Ortsbrandmeisters / der Ortsbrandmeisterin
  • Vorschlags- und Stimmrecht
  • Unfallversicherungsschutz
  • Ausstattung mit der persönlichen Dienst- und Schutzkleidung
  • Weiterzahlung, bzw. Erstattung des Verdienstausfalls
  • Erstattung von Sach- und Vermögensschäden, die bei der Ausübung des Feuerwehrdienstes entstanden sind
  • Beurlaubung aus privaten Gründen
  • Beendigung der Mitgliedschaft

Muss ich als aktives Mitglied Lehrgänge besuchen?

Ein Lehrgang ist als aktives Mitglied Pflicht: die Truppmann-Ausbildung. In ihr bekommen Sie das nötige Grundwissen vermittelt, das Sie benötigen um sicher an Einsätzen teilnehmen zu können. Die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung ist weiterhin Grundlage für Beförderungen. Details zum Thema Ausbildung finden Sie auch auf dieser Homepage unter Ausbildung in der Feuerwehr.

Noch Fragen?

Kein Problem. Schreiben Sie einfach eine E-Mail an unseren Infopostkorb oder wenden Sie sich an den Ortsbrandmeister in Ihrem Wohnort. Eine Übersicht der Ortsfeuerwehren finden Sie hier.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!