Liebe Leserinnen und Leser,

am 25.05.2018 tritt die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Diese hat auch Auswirkungen auf die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehren.

Derzeit ist noch nicht abschließend geklärt, ob das Anfertigen und Veröffentlichen von digitalen Fotos, auf denen Personen abgebildet sind, eine Datenverarbeitung im Sinne der Verordnung darstellt. Da mit dem Foto Zeitpunkt und ggf. Ort der Aufnahme gespeichert werden, ist dieses nicht auszuschließen. Eine Zustimmung sämtlicher auf dem Foto abgebildeter Personen wäre daher vor dem Anfertigen des Fotos einzuholen. Inwiefern die Regelungen des Kunsturheberrechtsgesetzes, insbesondere des § 23 (Stichwort: Beiwerk) noch gelten, ist jetzt noch nicht abzuschätzen.

Dieses ist für uns als ehrenamtliche Feuerwehrleute nicht zu leisten. Bis zu einer verbindlichen rechtlichen Klärung verzichten wir daher ab dem 25.05.2018 auf das Anfertigen und Veröffentlichen von Fotos, auf denen Personen – dazu zählen auch Einsatzkräfte – abgebildet sind und verwenden stattdessen Symbolfotos. Dieses betrifft sämtliche Veranstaltungen und Einsätze.

Bitte haben Sie Verständnis für diese Regelung, da wir keinen Wert darauflegen, Post von Abmahnanwälten zu erhalten.

Sobald eine eindeutige rechtliche Aussage in Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehren vorliegt, werden wir Sie an dieser Stelle informieren.

Herzlichst,
Ihre Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Nenndorf