Grußwort des Bürgermeisters
Die Samtgemeinde Nenndorf ist in Ihrer Funktion als Trägerin des Brandschutzes nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes zur Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen Feuerwehr verpflichtet. Dieser besonderen Verantwortung sind sich die handelnden Personen [weiterlesen]